Corona-Hilfen des Staats Die neue Überbrückungshilfe III und „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige
Die Überbrückungshilfe II läuft bis zum 31.12.2020 und kann noch bis 31.1.2021 beantragt werden. Sie wird als Überbrückungshilfe III bis EndeJuni 2021 fortgeführt und erweitert.