EU-Vergaberecht Neue Schwellenwerte seit dem 01. Januar gültig
Seit 01.01.2020 gelten die neuen Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Sie sind unmittelbar anwendbar und gelten für 2020 und 2021. Die Europäische Kommission hat diese im Oktober im EU-Amtsblatt (Ausgabe L 279) offiziell bekanntgegeben. Im Einzelnen geht es um folgende...