Neue Landesbauordnung NRW Land fordert Pflanzen statt Steinschüttungen
Die neue Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen sieht Begrünung als Pflicht an Gebäuden vor und konkretisiert das „Schottergartenverbot“: HausbesitzerInnen müssen unbebaute Flächen rund ums Haus begrünt und wasserdurchlässig gestalten.

























