Positionspapier der Planerverbände zum HOAI-Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2019 (C-377/17) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen habe, in dem in der HOAI verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsleistungen vorgegeben seien.















