Alles gar nicht so wild
Was gab es nicht alles für Sorgen. Über Jahre schwebte das Verfahren zur Honorarordnung (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof wie das sagenumwobene Damoklesschwert über der Landschaftsarchitektur (sowie den anderen planenden Branchen) und sorgte für Trübsinn, als wäre mit einer Niederlage vor dem EuGH das Ende des planenden Abendlandes besiegelt. Dann kam die befürchtete Niederlage - also die Entscheidung, dass Mindest- und Höchstsätze nicht mit EU-Recht konform sind - und es tat sich … nicht viel. Im Aktiengeschäft nennt man das wohl ein bereits "eingepreistes Ereignis".
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Es hatten sich wahrscheinlich schon alle mit dem erwarteten Ergebnis abgefunden. Und wenn man dann ins Detail geht, wiegt die Niederlage ohnehin noch viel weniger schwer, als man ob der relativen lauen Resonanz erwarten könnte. Denn das Gericht hat nicht mehr und nicht weniger gesagt, als dass es Qualitätssicherung schön und gut findet, aber die Honorarordnung seiner Meinung nach nicht dazu taugt, diese zu gewährleisten, solange sie auch für Leute gilt, die nicht sicher Qualität liefern. Diesem Gedanken kann man schlecht widersprechen. Die Aufgabe von Politik und Verbänden wird es also sein, die Argumentation, mit der sie in Straßburg für die HOAI zu Felde gezogen sind, kohärent zu machen; sprich den Gültigkeitsbereich der Honorarordnung so zu definieren, dass der betroffene Personenkreis tatsächlich die Qualitätssicherung gewährleisten kann. Die Planerorganisationen haben zum Umgang mit dem EuGH-Urteil ja bereits zwei konkrete Vorschläge gemacht (siehe Seite 60).
Wir haben die Emotionen rund um das Verfahren ohnehin nie ganz nachvollziehen können. Denn, erstens gab es über einer bestimmten Bausumme ohnehin immer schon die Möglichkeit, die Honorare frei zu verhandeln, zweitens fanden sich auch zuvor schon ausreichend Wege, schwache Vertragspartner über den Löffel zu balbieren, drittens sorgt die Globalisierung immer mehr dafür, dass deutsche Regelwerke an Bedeutung verlieren und viertens schien mir das Verfahren an sich nie als das zentrale Problem. Denn zumindest auf die Landschaftsarchitektur bezogen ist nicht der Geltungsbereich der HOAI das, was uns am meisten Sorgen machen sollte, sondern unsere Stellung als Planerinnen und Planer in der Gesellschaft und in den Prozessen sowie die daraus abgeleitete Wertschätzung. Solange zwar alle vom Klima reden, aber Freiraumgestaltung zugleich weiterhin als im Notfall entbehrliches Luxusgut gilt, wird ein Großteil der Bauherren und -damen am Ende versuchen, an der Bausumme und damit auch am Honorar zu sparen.
Ich wiederhole mich, wenn ich die These aufstelle, dass in einer Welt, die nie lauter gewesen ist, das Werk alleine nicht mehr gehört wird. Die Leute wollen – und damit sind Auftraggeber genauso gemeint wie die Bürger –, dass man ihnen das Werk verkauft, möchten die Menschen sehen, die dafür ihr Herzblut gegeben haben und verlangen, den Mehrwert, den das Ganze für sie hat, mundgerecht aufbereitet zu bekommen. Die Wahrheit ist ja, dass ein großer Teil der planerischen Arbeit schon immer Marketing war. Denn auch die Leistung, dem Kunden ästhetisch, bautechnisch und ökologisch gute Qualität nahe zu bringen, den eigenen Entwurf einem Stadtrat oder einem Bauausschuss „zu verkaufen“, ist schon Marketing. Und nicht immer macht der beste Entwurf das Rennen. Manchmal war es die smartere Verkäuferin oder der smartere Verkäufer beziehungsweise die bestechendere Plangrafik. Auch das ist Marketing. Dessen Anteil ist in den letzten Jahren immer größer geworden; ob uns das gefällt, oder nicht. Und je besser wir das Spiel mit der Werbung beherrschen lernen, desto unabhängiger werden wir von durch Honorarordnungen produzierter Scheinsicherheit.
Wir haben die Emotionen rund um das Verfahren ohnehin nie ganz nachvollziehen können. Denn, erstens gab es über einer bestimmten Bausumme ohnehin immer schon die Möglichkeit, die Honorare frei zu verhandeln, zweitens fanden sich auch zuvor schon ausreichend Wege, schwache Vertragspartner über den Löffel zu balbieren, drittens sorgt die Globalisierung immer mehr dafür, dass deutsche Regelwerke an Bedeutung verlieren und viertens schien mir das Verfahren an sich nie als das zentrale Problem. Denn zumindest auf die Landschaftsarchitektur bezogen ist nicht der Geltungsbereich der HOAI das, was uns am meisten Sorgen machen sollte, sondern unsere Stellung als Planerinnen und Planer in der Gesellschaft und in den Prozessen sowie die daraus abgeleitete Wertschätzung. Solange zwar alle vom Klima reden, aber Freiraumgestaltung zugleich weiterhin als im Notfall entbehrliches Luxusgut gilt, wird ein Großteil der Bauherren und -damen am Ende versuchen, an der Bausumme und damit auch am Honorar zu sparen.
Ich wiederhole mich, wenn ich die These aufstelle, dass in einer Welt, die nie lauter gewesen ist, das Werk alleine nicht mehr gehört wird. Die Leute wollen – und damit sind Auftraggeber genauso gemeint wie die Bürger –, dass man ihnen das Werk verkauft, möchten die Menschen sehen, die dafür ihr Herzblut gegeben haben und verlangen, den Mehrwert, den das Ganze für sie hat, mundgerecht aufbereitet zu bekommen. Die Wahrheit ist ja, dass ein großer Teil der planerischen Arbeit schon immer Marketing war. Denn auch die Leistung, dem Kunden ästhetisch, bautechnisch und ökologisch gute Qualität nahe zu bringen, den eigenen Entwurf einem Stadtrat oder einem Bauausschuss „zu verkaufen“, ist schon Marketing. Und nicht immer macht der beste Entwurf das Rennen. Manchmal war es die smartere Verkäuferin oder der smartere Verkäufer beziehungsweise die bestechendere Plangrafik. Auch das ist Marketing. Dessen Anteil ist in den letzten Jahren immer größer geworden; ob uns das gefällt, oder nicht. Und je besser wir das Spiel mit der Werbung beherrschen lernen, desto unabhängiger werden wir von durch Honorarordnungen produzierter Scheinsicherheit.
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