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Auslobung

Jetzt bewerben: Hessischer Landschaftsarchitektur-Preis 2026

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen, Landesverband Hessen e. V., lobt erstmalig den Wettbewerb um den Hessischen Landschaftsarchitektur-Preis 2026 aus. Bewerbungsschluss ist der 27. Februar 2026.

von bdla Hessen erschienen am 01.12.2025
Bewerbungsschluss für den Hessischen Landschaftsarchitektur-Preis ist der 27. Februar 2026. © bdla Hessen
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Angesichts von Klimawandel, Nachverdichtung, neuen Wohn- und Arbeitsformen sowie steigenden Anforderungen an Ökologie, Biodiversität und soziale Qualität kommt der Gestaltung von Frei- und Landschaftsräumen in den hessischen Regionen, Städten und Gemeinden im Umgang mit der zunehmend knapper werdenden Ressource "Landschaft" eine Schlüsselrolle zu. Ein zentraler Aspekt in diesem Kontext ist die Klimaresilienz urbaner Räume, die zunehmend durch innovative Lösungen entscheidend gestärkt wird.

Ziel des Wettbewerbs:
  • das Arbeitsfeld und die Expertise der Landschaftsarchitekt:innen als wertvolle und richtungsweisende Partner in Fachkreisen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen
  • die besondere Verantwortung der Landschaftsarchitekt:innen für die Umwelt, die soziale, ökologische und nachhaltige Qualität von Freiräumen und ihre städtebauliche Einbindung herauszustellen
  • die Förderung von Baukultur und Gestaltqualität durch qualifizierte Landschaftsarchitekt:innen in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Planenden aus anderen Fachdisziplinen zu würdigen
  • den Mut zum Experiment und die Bereitschaft zur Praktizierung neuer Formen der Zusammenarbeit vor Ort zu stärken
  • die junge Generation von Planer:innen ermutigen, ihre Ideen einzubringen.

Der Wettbewerb würdigt gestaltete Frei- und Landschaftsräume sowie vergleichbare Projekte in Hessen, denen ein erkennbar innovativer und nachhaltiger Planungsansatz zugrunde liegt.

Insbesondere die junge Generation von Planenden ist eingeladen, ihre Visionen und Ideen zu präsentieren, um mit kreativen, klimaangepassten und sozial gerechten Lösungen die zukünftige Entwicklung von Städten und Gemeinden aktiv mitzugestalten.

FREIRAUM GESTALTEN unterstützt als Medienpartner den Preis.
FREIRAUM GESTALTEN unterstützt als Medienpartner den Preis. © bdla Hessen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Landschaftsarchitekt:innen aus dem In- und Ausland
  • Personen mit einem Studienabschluss in den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur,
  • Freiraum- und Landschaftsplanung
  • Angehörige anderer Fachdisziplinen, soweit sie Mitglied im bdla sind, und
  • Arbeitsgemeinschaften unter aktiver Beteiligung vorstehend Genannter
  • Bauherrschaften zusammen mit Teilnahmeberechtigten wie vor genannt

Für die Wettbewerbsteilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 200 € pro eingereichtes Projekt erhoben.

Zugelassene Projekte

Zugelassen sind Projekte, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und der Veröffentlichung der Auslobung in Hessen gebaut und fertiggestellt wurden. Nominierte Projekte müssen zur Bereisung und Dokumentation öffentlich oder mit Erlaubnis der Bauherrschaft zu betreten und zu fotografieren sein.

Teilnahmeberechtigte können max. fünf Projekte und pro Kategorie max. ein Projekt einreichen. Ausgeschlossen ist die Einreichung von konzeptionellen Planungen, baulich nicht umgesetzter Projekte sowie Projektstudien, Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten.

Registrierung und Online-Einreichung

Die Registrierung und die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen für den Hessischen Landschaftsarchitektur-Preis 2026 erfolgt ausschließlich online.

Verfahren und Preise

Der Hessische Landschaftsarchitektur Preis wird auf eine Bewerbung hin verliehen. Die Teilnahme erfolgt auf der Basis einer Online-Bewerbung. Neben dem Hauptpreis, dem Hessischen Landschaftsarchitektur-Preis, werden herausragende Projekte in verschiedenen Kategorien gewürdigt. Sonderpreise für „Junge Landschaftsarchitektur“, „Nachhaltigkeit, Biodiversität und Ressourceneffizienz“ sowie ein „Publikumspreis“ können vergeben werden. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine unabhängige und sachkundige Jury.

Sonderpreis „Junge Landschaftsarchitektur“

Einreichende können sich mit der Registrierung dafür bewerben:

  • wenn Sie bei der Einreichung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und/oder
  • deren Eintragung in die Architektenkammer nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.

Publikumspreis

Nach Bekanntgabe der nominierten Projekte wird bis zum 13.08.2026, 16 Uhr, auf der Website des bdla Hessen ein Online-Portal zur Abstimmung und Ermittlung des „Publikumspreises“ freigeschaltet. Hier zählt jede Stimme: Ob Fachleute, Studierende, Architekturbegeisterte oder einfach Interessierte – alle können online für ihr Lieblingsprojekt abstimmen.

Termine
  • Start der Auslobung/Registrierung: 01.12.2025
  • Einreichungsfrist online: 27.02.2026, 23:59 Uhr
  • Online-Jury: 09.03.-27.03.3026, 23:59 Uhr
  • Bekanntgabe Nominierungen: 10.04.2026
  • Publikums-Votum: bis 13.08.2026, 16 Uhr
  • Preisgerichtssitzung: 13.08.2026
  • Preisverleihung: Oktober 2026, Wiesbaden
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