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GESTERN IM BAUAUSSCHUSS NR. 09

Schatten der Vergangenheit

Falls in einem Kreuzworträtsel jemals nach einem Synonym für "Unentschlossenheit", "Zerstrittenheit" und "Endlos Diskutiererei" gesucht wird - ich würde es wohl immer zuerst mit "Bauausschuss" probieren (ganz besonders wenn für 12 Buchstaben Platz ist). Bekanntlich gibt es jedoch keine Regel ohne bestätigende Ausnahme. Es war der letzte Punkt auf der Tagesordnung. Ein Ehepaar, Eigentümer eines Grundstücks mit frisch erbautem Einfamilienhaus, erbat die Änderung des Bebauungsplans: Man möge doch bitte die Straße löschen, die laut Plan über ihr Grundstück verlaufe.
Veröffentlicht am
Herbert Druschke
Eine Straße wohlgemerkt, die man vor 24 Jahren bauen wollte und die die Sackgassen zweier Wohngebiete verbunden und somit zu einer veritablen Durchgangsstraße gemacht hätte. Die zuständige Sachbearbeiterin erläuterte, dass das besagte Grundstück erst dank des Bebauungsplans samt durchgezeichneter Straße bebaubar wurde. Weshalb man die Straße damals trotzdem nicht gebaut hat, vermochte sie den Eigentümern allerdings nicht mehr zu erklären. Erst als 22 Jahre später die Baugenehmigung erteilt werden sollte, fiel der Fauxpas auf.
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