
Infrastruktur-Zukunftsgesetz braucht Korrektur
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz des Bundes liegt im Entwurf vor. Der Berufsverband bdla sieht hier erheblichen Korrekturbedarf: Die Vorschläge seien dysfunktional und nicht plausibel.
von bdla erschienen am 17.02.2026Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 das von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Damit sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und Infrastruktur- sowie Energiewendeprojekte beschleunigt werden. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) begrüßt grundsätzlich das Ziel, Verfahren effizienter zu gestalten und Doppelprüfungen zu vermeiden. Die vorliegende Fassung des Gesetzentwurf weise jedoch erheblichen fachlichen Klärungs- und Korrekturbedarf auf.
So bleiben nach Auffassung des bdla mehrere Regelungen hinter den formulierten Zielen zurück oder laufen diesen teilweise sogar entgegen. Kritisch sieht der Berufsverband insbesondere:
- die fehlende Plausibilität der vorgesehenen strukturellen Neuordnungen,
- dysfunktionale Veränderungen bewährter Prüfverfahren und Planungsinstrumente,
- Einschränkungen von Beteiligungsrechten, die zu einer geringeren Akzeptanz von Infrastrukturvorhaben führen können, sowie
- eine Schwächung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Der bdla hat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf erarbeitet und an die zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages übermittelt. Der Verband wird den weiteren Gesetzgebungsprozess fachlich begleiten und den Dialog mit politischen Entscheidungsträger:innen fortsetzen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist für Ende Februar 2026 vorgesehen.
Bereits im Jahr 2024 hatte der bdla mit den „Empfehlungen für eine landschaftsgerechte Planungsbeschleunigung in Zeiten von Biodiversitäts- und Klimakrise“ eine Grundsatzposition vorgelegt. Darin zeigt der Verband auf, wie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren wirksam entlastet und vereinfacht werden können, ohne ökologische und gesellschaftliche Belange zu vernachlässigen.








Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.