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IM GESPRÄCH MIT ANDREAS BAST, X-MOVE GMBH

Anforderungen an „Spielplätze 2.0“

Parkoursport gibt es zwar schon seit den 1980er-Jahren, populär wurde er allerdings erst etwa 20 Jahre später. Mit den ersten Parkouranlagen kamen Sicherheitsstandards, die völlig neu erarbeitet und in eine Norm gegossen werden mussten. Andreas Bast, Geschäftsführer der X-Move GmbH, war von Anfang an dabei.

Veröffentlicht am
BUGA 23/Lukac Diehl
Bis vor etwa sechs Jahren gab es keine spezifische DIN zum Bau von Parkouranlagen. Sie haben die „DIN EN 16899 Sport- und Freizeitanlagen – Parkoureinrichtungen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ mit auf den Weg gebracht. Wie kam es dazu? Als europaweite, vielleicht sogar weltweite Vorreiter im Bereich Parkouranlagenbau, waren wir die ersten, die sich gemeinsam mit dem Fachplanungsbüro Proelan aus Bochum und dem TÜV Gedanken über ein spezifisches Sicherheitsdokument gemacht hatten. Diese Dokumentation floss über unseren damaligen britischen Vertrieb in die British Standards und schlussendlich in den Europäischen Normungsausschuss ein. In diesem CENAusschuss sowie im nationalen DIN-Ausschuss habe ich die Ausarbeitung...
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