Es muss nicht immer Fallschutz sein!
Ob in Fußgängerzonen, als Wegbegleiter oder auf der Wiese – die Spielgeräte ohne Fallschutz oder auf Oberboden der Berliner Seilfabrik sind überall und einfach einsetzbar!
Indem die maximale Fallhöhe von 600 mm nicht überschritten wird sind Geräte, die keine erzwungene Bewegung des Nutzers verursachen, ohne Fallschutzboden normkonform und sicher einsetzbar. Liegt die maximale freie Fallhöhe über 600 mm jedoch unter einem Meter ist laut Norm sogenannter Oberboden ausreichend. Die Wiese im Park oder ein Hang am Wegesrand können so in kurzer Zeit und kosteneffizient zu einem Spielplatz werden. Auch in diesem Fall darf keine erzwungene Bewegung vorliegen.
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Spielgeräte die keinen Fallschutzboden benötigen sind nicht nur maximal flexibel einsetzbar, sondern auch günstiger, da keine zusätzlichen Kosten für Einbringung, Wartung oder Ersatz des Fallschutzbodens entstehen. Darüber hinaus lassen sich die Geräte unmittelbar nach der Installation bespielen, wodurch die Montagezeit deutlich verkürzt wird.
Surfen Sie mit dem „Windrider“ durch die Innenstadt oder tanzen Sie auf dem „Hula-Loop“ durch die Straßen– mit Sicherheit und ohne Fallschutz.
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