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Neuerscheinung

Bau-, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach neuem BGB

Obwohl die Baubranche zu den größten und wichtigsten Wirtschaftszweigen zählt, existierte bislang kein spezielles Gesetz für dieses komplexe Rechtsgebiet. Grundlage war bislang das Allgemeine Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nun wurde ein neues Bau-, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht geschaffen, das in das BGB aufgenommen worden ist – „Werkvertragsrecht und ähnliche Verträge“. Es gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen worden sind.

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Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG
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„Bau-, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB“ kommentiert das neue Werkvertragsrecht des BGB. Das Nachschlagewerk wurde speziell auf die Praxis von Planern und Baupraktikern zugeschnitten. Darin erläutert der Autor Steffen Barth die neuen Regelungen des BGB zum Werk-, Architekten-, Ingenieur- und Bauträgervertrag sowie zur Kaufrechtlichen Mängelhaftung. Jeder Paragraph wird prägnant und leicht verständlich erklärt. Darüber hinaus geben zahlreiche ergänzende Verweise auf Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten im Vergleich zur VOB/B eine wertvolle Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen Regeln im Berufsalltag.

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