Bis 24. Februar bewerben
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lobt zum dritten Mal den Bundespreis Stadtgrün aus. Im Fokus für 2024 steht: "Mit Stadtgrün Bewegung fördern". Der Bewerbungsschluss wurde verlängert - Bewerbungen sind noch bis zum 24. Februar 2024 möglich.
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Zielsetzung des Preises
Das diesjährige Ziel des Bundespreises Stadtgrün ist es, zu zeigen, wie Kommunen dank mehr Grünflächen ihre Bürgerinnen und Bürger dazu einladen können, dem stärker werdenden Bewegungsmangel entgegenzutreten. Unter dem Motto „Mit Stadtgrün Bewegung fördern“ werden vorbildliche Praxisbeispiele ausgezeichnet, die innovative Konzepte zur Bewegungsförderung mit positiven Effekten für das Gemeinwohl verbinden.
Bewerbungsschluss: 24. Februar 2024
Wer darf sich bewerben?
Städte und Gemeinden ab 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Städte- und Gemeindekooperationen in Deutschland können sich ab sofort mit ihren Projekten und Programmen bewerben. Planungsbüros, Bürgerinnen und Bürger, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Initiativen oder Vereine können sich in Kooperation mit ihren Kommunen beteiligen.
Preisgeld
Vorbehaltlich der im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung stehenden Mittel ist der Bundespreis für alle Preise zusammen mit einem Preisgeld von insgesamt bis zu 100.000 Euro dotiert.
Jury und Preisverleihung
Eine unabhängige Jury entscheidet im April 2024 über die Auszeichnung von Projekten mit Preisen und Anerkennungen. Sie ist mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Garten- und Landschaftsarchitektur, Gesundheit und Bewegung, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Vertretern und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen besetzt. Die Preisverleihung soll im September 2024 im Rahmen des „Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ in Heidelberg stattfinden.
Anmeldung
Bewerbunsschluss ist am 24. Februar 2024. Weitere Informationen unter www.bundespreis-stadtgruen.de
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