Einspruchsverfahren zu überarbeitetem Regelwerk läuft bis 28. Februar 2023
Grundvoraussetzung für die Schaffung künstlicher Gewässer ist die Herstellung von Abdichtungen. Erst mit ihnen lässt sich Wasser auffangen, nutzen und gestalten, unabhängig davon, ob es sich um eine Wasseranlage mit stehendem, fließendem oder temporär wasserführendem Charakter handelt.
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Im Jahr 2005 hat die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) die Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Abdichtungssystemen für Gewässerim Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau herausgegeben, die sich seither als Entscheidungshilfe für die Planung und Ausführung von Abdichtungssystemen in der Grünen Branche etabliert haben. Diese Empfehlungen wurden in den vergangenen Jahren grundlegend vom zuständigen FLL-Regelwerksausschuss überarbeitet, sodass nun eine überarbeitete Version mit angepassten Bauweisen und neuen Werkstoffen im Gelbdruck vorgelegt werden kann. Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 01. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 möglich.
In den Gewässerabdichtungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Gewässerabdichtungen wird Bezug genommen auf aktuelle, themenrelevante Normen, die für die Abdichtung erdberührter Bauweisen und Bauteile relevant sind. Im allgemeingültigen Teil werden unterschiedliche Werkstoffarten hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Anforderungen für die Herstellung von Gewässerabdichtungen aufgegliedert. In den werkstoffspezifischenAbschnitten wird die konkrete Bauausführung geregelt und der Anwendende bekommtbebilderte Zusatzinformationen in Form von Regelschnitten und Ausführungsdetails an die Hand.
Offizielles Einspruchsverfahren vom 01. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023
Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der im Dezember 2022 erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 01. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023 können Interessierte den Gelbdruck für eine Schutzgebühr von 15,00 € bei der FLL im Online-Shop bestellen oder per E-Mail anfordern und ihre Einsprüche geltend machen.
Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und können der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zugesandt werden. Als Arbeitshilfe bietet die FLL ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche, welches während der Einspruchsphase zum Download im Online-Shop bereitsteht.
Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Veröffentlichung (Weißdruck) nunmehr als Richtlinien anstreben.
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