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ZTV Wegebau

Einspruchsverfahren zum überarbeiteten FLL-Regelwerk startet im Mai 2022

Das FLL-Regelwerk „ZTV-Wegebau – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs“ wurde durch den zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung von Prof. Martin Thieme-Hack seit 2018 vollständig überarbeitet.
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Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 11. Mai bis zum 10. August 2022 möglich.
Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 11. Mai bis zum 10. August 2022 möglich.FLL
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Die ZTV-Wegebau stellt die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus dar, die zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden, und gibt damit den Stand der Technik wieder.

Bei der Überarbeitung des zuletzt in der Ausgabe 2013 erschienenen Regelwerks sind einige wichtige Aktualisierungen und Ergänzungen erfolgt. So enthält der normative Hauptteil nun Aussagen und Anforderungen für die Verwendung Keramischer Platten, den Gleit-/ Rutschwiderstand von Belägen und Anforderungen an ungebundene Bettungen durch einen neu eingeführten Grenzwert - Modifizierter Micro-Deval-Koeffizient.

Der informative Anhang wurde um drei weitere Hilfestellungen für die Planung und Ausführung von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs erweitert. So werden die unterschiedlichen Prüfungen (Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfung) differenziert und erklärt sowie Empfehlungen für die Mindestdicke von Platten für Plattenbeläge aus Naturstein in ungebundener Bauweise gegeben. Daneben enthält der Anhang nun auch umfangreiche Informationen für die Planung und Ausführung von Bewegungsfugen, z. B. durch konkrete Anhaltswerte zur Ermittlung der Abstände von Bewegungsfugen.

Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der Mitte Mai erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 11. Mai 2022 bis zum 10. August 2022 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.
Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.

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