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Novellierung der Bauordnung

Urbane Lebensqualität, Klimaschutz und Biodiversität durch den qualifizierten Freiflächenplan

In Berlin wird aktuell die Novellierung der Bauordnung diskutiert. Dazu hat der bdla ein Positionspapier zur Einführung eines ökologischen Instruments im Bauordnungsrecht vorgelegt: „Bei der Novellierung der Berliner Bauordnung sollte ein qualifizierter Freiflächenplan als verpflichtendes Instrument bei jedem Bauantrag eingeführt werden“, so Eike Richter vom Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Berlin-Brandenburg. Ein qualifizierter Freiflächenplan integriert alle umwelt- und naturschutzrechtlichen Anforderungen sowie Anforderungen der Feuerwehr, der Barrierefreiheit, des Niederschlagswassermanagements und der Spielplatzversorgung u.ä. in das Bauvorhaben in einem schlüssigen Gesamtkonzept.
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Der	bdla hat ein	Positionspapier	zur	Einführung	eines	ökologischen	Instruments im	Bauordnungsrecht	vorgelegt.
Der bdla hat ein Positionspapier zur Einführung eines ökologischen Instruments im Bauordnungsrecht vorgelegt.bdla
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Mit dem Positionspapier wendet sich der bdla nun direkt an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses und die zuständigen Senatsverwaltungen und erinnert daran, dass die Einführung eines qualifizierten Freiflächenplans auch in der Charta für das Berliner Stadtgrün verankert ist. Dass durch dieses Instrument zusätzliche Kosten und Aufwand entstünden, sei ein verbreiteter Irrtum, so der Vorsitzende des bdla Berlin-Brandenburg weiter. Ein Bauantrag sei bereits heute ein komplexer Vorgang, mit vielfältigen Nachweisen und Formularen. „Wir sind in den Prozess der Novellierung der Bauordnung involviert und wissen, dass die Einführung weiterer Einzelnachweise wie z.B. zum Artenschutz diskutiert wird. Das bestärkt uns noch mehr in der Forderung, den Freiflächenplan nun verpflichtend einzuführen.“ Wenn in einem Instrument alle Belange zusammengeführt werden, erleichtere dies den Prüfvorgang in der Verwaltung enorm und spare so Zeit und damit Kosten. Dazu sei dies ein wichtiger Schritt, um eine klimagerechte Innenentwicklung sowie ein besser nutzbares Wohnumfeld zu erzielen, so Eike Richter. Bei der Nachverdichtung im Bestand und auch im Neubau sind vielfältige Belange zu berücksichtigen. „Wenn alle Belange separat betrachtet werden – sei es Feuerwehr, Baumschutz oder Niederschlagswasser - wird keine multifunktionale Belegung von Flächen geprüft, und Synergien bleiben aus. Gerade diese brauchen wir aber“, so Eike Richter. Die Flächen addieren sich sonst und es kommt zu gestalterisch wenig zufriedenstellenden Ergebnissen. Nur durch hochwertige Gestaltung sei Akzeptanz in der Bevölkerung herzustellen. 2 / 2 Städte wie München, Nürnberg oder Münster arbeiten seit langem erfolgreich mit kommunalen Satzungen, die Freiflächengestaltungspläne vorschreiben. In Bezirken Berlins, in denen der Freiflächenplan bereits zur Baugenehmigung gefordert wird, werden ebenso gute Erfahrungen gemacht: TempelhofSchöneberg arbeitet seit Jahren damit und auch Lichtenberg bemüht sich um die Implementierung. Mit einer Einführung in ganz Berlin würde dieses erfolgreiche Instrument erstmals in einer Bauordnung auf Länderebene rechtlich verankert.
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