Lichtkunst im öffentlichen Raum - Your Point of View
Unter den prämierten Projekten für denn Lichtdesign-Preis 2020 siegte in der Kategorie "künstlerischer Hintergrund" das noch junge Büro Studio de Schutter mit der Installation "Your Point of View" und räumte zugleich den Nachwuchspreis ab.
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Manchmal reicht ein Perspektivwechsel um etwas grundsätzlich anders zu beurteilen, so die Beschreibung des für den Deutschen Lichtpreis 2020 prämierten Installationsprojekt. Wer die Installation “Your point of View” umrundet, der erkennt die Bedeutung des jeweiligen Standpunkts für das eigene Urteil. Für Studio De Schutter sollte Lichtkunst über das Ästhetische hinausgehen: Das „Fokussieren auf den Menschen, der Licht und Schatten wahrnimmt und in dem dies unweigerlich eine wie auch immer geartete Reaktion auslöst“ inspirierte die Lichtplaner für ihre Installation “Your Point of View”. So ist die am Konzept der Gestaltpsychologie orientierte Installation eine Aufforderung die Perspektive zu wechseln und den eigenen Standpunkt zu überdenken.
Gruppierungen einfarbiger Lichtlinien laden Interessierte zu einer explorativen Erkundungstour der eigenen Wahrnehmung ein. Orientiert am Konzept der Gestaltpsychologie lösen sich lineare Lichtstrukturen je nach Betrachtungswinkel in den primären Formen Kreis, Rechteck und Dreieck auf, oder verschwimmen ineinander in einen Wust aus Licht in den Grundfarben. Es liegt dabei am Betrachter, sich von den ersten Eindrücken und Meinungen zum eigentlichen Wesen und Selbstverständnis einer Sache vorzuarbeiten und dabei den eigenen Standpunkt und die Perspektive zu verändern – denn es existieren vielfältige Wege etwas zu verstehen.
Sabine de Schutter und ihr Team hatten mit einer Nominierung und einem Kategorie-Gewinn gleich mehrfach Grund zur Freude. Als Highlight wurde der in Berlin ansässigen gebürtigen Belgierin zusätzlich der Nachwuchspreis verliehen. Im Rennen dafür lagen fünf Büros mit je einem beispielhaft nominierten Projekt. Der ideelle Preis geht jedes Jahr an ein Büro, das zum Zeitpunkt der Wettbewerbseinreichung nicht länger als drei Jahre am Markt ist.
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