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Quoten angehoben

Bund hilft den Kommunen mit bis zu 60% Förderung bei der Beleuchtung

Auch in diesem Jahr fördert das Bundesministerium für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit (BMU) kommunale Beleuchtungssanierung im Innen- und Außenbereich. Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalrichtlinie zum 01.08.2020 hat das Bundesministerium jetzt die Förderquoten um 10 Prozentpunkte angehoben. Dies gilt für Anträge, die im Zeitraum vom 1.08.2020 bis 31.12.2021 eingereicht werden. Anlass der Neufassung sind die Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Damit kann ab sofort insgesamt eine Förderung von bis zu 60 % erzielt werden.

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Mit LED und Nachtabsenkung spart die Stadt Hameln über 75 % Energiekosten. Dank BMU-Förderung und einem zinsgünstigen KfW-Kredit kostet die neue Anlage  unterm Strich keinen Cent.
Mit LED und Nachtabsenkung spart die Stadt Hameln über 75 % Energiekosten. Dank BMU-Förderung und einem zinsgünstigen KfW-Kredit kostet die neue Anlage  unterm Strich keinen Cent. TRILUX
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Durch die Sanierung veralteter und ineffizienter Beleuchtungsanlangen mit LED-Technologie lassen sich die Energieverbräuche und CO2-Emissionen um bis zu 80 % reduzieren. Bereits durch diese hohen Einsparungen bei den Energiekosten amortisieren sich die Investitionskosten in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Als zusätzlichen Anreiz für einen Umstieg auf besonders umweltfreundliche und zukunftsfähige Technologien unterstützt das BMU eine Sanierung mit hohen Zuschüssen. Je nach Anwendungsbereich sind Fördergelder von bis zu 60 % möglich, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dazu kommen weitere bis zu 5 % für projektbegleitende Ingenieursleistungen. So gelten für ausgewählte Braunkohlereviere noch einmal weitere 15 Prozentpunkte sowie 5 zusätzliche Prozentpunkte für Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten (KSJS).

Mit den angehobenen Förderquoten ergeben sich weitere Vorteile für Antragssteller: Die notwendigen Mindestbeträge der Projektgrößen und Eigenmittelanteile können verringert werden oder gar wegfallen.

Das Unternehmen TRILUX unterstützt Förderberechtigte und Planer mit umfangreichen Leistungen während des gesamten Sanierungsprojekts – von der Bestandsaufnahme über die Begleitung der Antragsstellung bis hin zur Umsetzung - wie beim Projektträger Jülich (PTJ). 

 

Fakten sind die besten Argumente

Ein gutes Beispiel für eine gelungene Sanierung ist die Stadt Hameln. Die Stadt rüstete insgesamt 3.500 kommunale Lichtpunkte im Außenbereich auf TRILUX LED-Leuchten um. Die neuen Leuchten verbrauchen rund 75 % weniger Strom als ihre Vorgänger, so dass die Stadt innerhalb von 15 Jahren etwa zwei Millionen Euro an Energiekosten spart. Mehr noch: Dank der damaligen BMU-Förderung in Höhe von 20 % und eines zinsgünstigen KfW-Kredits kostete die neue LED-Anlage die Stadt unterm Strich keinen Cent.

Auch das Humboldt-Gymnasium in Solingen profitierte von hohen BMU-Zuschüssen zur Sanierung der Innenbeleuchtung. Durch die Umstellung auf eine energieeffiziente Beleuchtungslösung konnte die Schule den Stromverbrauch für Beleuchtung um 84 % reduzieren. Mehr noch: Mit dem installierten Lichtmanagementsystem LiveLink lassen sich Lichtstimmungen und Beleuchtungsintensitäten überall in der Schule schnell und einfach an die aktuellen Bedürfnisse anpassen. Das Projekt unterstützte das Bundesministerium mit einem Zuschuss in Höhe von 30 %.

Jetzt handeln, statt später hetzen

Da die Planung einer kommunalen Beleuchtungssanierung in der Regel eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, empfiehlt es sich, bereits frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Das gilt besonders jetzt, da Anträge, die zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.12.2021 eingereicht werden, mit einer um 10 Prozentpunkte höheren Förderquote bezuschusst werden. Hilfe bietet beispielsweise ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Experten, der Förderberechtigte und Planer in allen Fragen rund um die Beleuchtungssanierung unterstützt. So lässt sich am Ende Stress vermeiden.

Rundumservice für Kommunen

Gerade für Kommunen und kommunale Betriebe, die nicht tagtäglich mit der Beleuchtungssanierung zu tun haben, ist ein Antrag mit hohem Aufwand und vielen Fragen verbunden. Wer und was genau wird gefördert, wie verläuft die Antragsstellung, welche Nachweise sind erforderlich, welche Fristen sind einzuhalten? Große Beleuchtungshersteller wie TRILUX unterstützen Kommunen und Förderberechtigte laut Kommunalrichtlinie bei einer Beleuchtungssanierung mit einem ganzheitlichen Serviceangebot während aller Projektphasen – angefangen bei der Erfassung der Altanalage über die Lichtberechnung bis hin zur Begleitung der Antragsstellung beim PTJ und Umsetzung, inklusive aller erforderlichen Nachweise mit Blick auf Effizienz und CO2-Einsparungen. Detaillierte Informationen, wichtige Schritte und interessante Neuerungen hat TRILUX in einer Broschüre zur BMU-Förderung 2019-2022 zusammengestellt.

Die Broschüre zum Download finden Sie hier. 

 

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