DIN-Verbraucherrat empfiehlt DIN EN 17232 für Wasserspielgeräte
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Keine hervorstehenden Teile
Der DIN-Verbraucherrat hat intensiv an der DIN EN 17232 mitgearbeitet und reichte umfangreiche Kommentare zu den Normentwürfen ein. „Aus Verbrauchersicht lag das Augenmerk vor allem darauf, dass die Norm keine hervorstehenden Teile an Wasserspielgeräten zulässt. Dieses Thema haben wir lange und intensiv diskutiert“, sagt Andreas Zause, Projektmanager beim DINVerbraucherrat. „Es wäre für uns nicht akzeptabel gewesen, hier schwächere Anforderungen festzulegen als für herkömmliche Spielplatzgeräte – ganz besonders, wenn Kinder auf den Geräten offensichtlich klettern können. In der Vergangenheit kam es dabei teilweise zu schweren Unfällen, denn auf den DIN-Verbraucherrat nassen Oberflächen können Kinder leicht abrutschen und unkontrolliert auf solche hervorstehenden Teile fallen.“
Erfreulich für Verbraucher
„Aus Verbrauchersicht freuen wir uns auch über die in der Norm enthaltenen Anforderungen an die ausreichende Wassertiefe“, so Zause. Sie ist von der Art und Größe des Wasserspielgeräts, sowie vom Abstand des Gerätes zum Beckenrand abhängig. „Als Verbraucherrat können wir Wasserspielgeräte nach DIN EN 17232 somit empfehlen.“ Die Norm formuliert zudem Anforderungen zur Rutschhemmung der Oberflächen, Verhinderung von Fangstellen, an denen Kleidung oder Körperteile hängenbleiben können, und nennt spezifische Anforderungen für einzelne Geräte. Die DIN EN 17232 ist über den Beuth Verlag erhältlich.
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