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Forschung

Forschungsaufruf zu „Mehr Grün im Bauwesen“ 2017

Auch in diesem Jahr besteht bis zum 30. November 2017 die Möglichkeit, im Rahmen des Programms "Zukunft Bau", „grüne“ und innovative Forschungsanträge beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Diese werden von der FLL vorgeprüft. Für die endgültige Förderungsbewilligung neuer Anträge ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zuständig.

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Insbesondere bei Synergieeffekten zwischen Grün bzw. Vegetation werden große Potenziale im Bauwesen gesehen.

Forschungsanträge haben gute Chancen gefördert zu werden, wenn sie folgende allgemeine Aspekte unterstützen:

  • Energieeffizienz;
  • erneuerbaren Energien;
  • kostengünstiger Wohnungsbau;
  • energieeffiziente und klimagerechte Konzepte im Gebäude- und Quartiersbereich;
  • Innovationen für den Gebäudebestand;
  • Bauqualität, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltiges Bauen;
  • Demografischer Wandel;
  • Neue Materialien und Techniken;
  • Verbesserung der Bau- und Planungsprozesse;
  • Mehrwerte von Architektur/Landschaftsarchitektur und Stadtraum, Gestal-tungsqualität;
  • Zukunftsperspektiven für das Planen und Bauen in Deutschland

Konkret sollten sich „grüne“ Forschungsanträge dabei an den zusätzlichen nachfolgenden Fragestellungen orientieren, um „Grüne Infrastrukturen“ und Ziele des Weißbuches „Stadtgrün“ des BMUB zu unterstützen:

  • Was kann Grün/Vegetation beitragen um nachhaltige Gebäudeplanung im Bauwesen zu unterstützen? (Verzahnung von Gebäuden mit Grün/Vegetation;)
  • energieeffiziente Vernetzung zwischen Grün/Vegetation und energetisch hocheffizienten Gebäuden;
  • Verschattung von Gebäuden quantifizieren (insbesondere durch Bäume oder Solartechnik auf dem Dach) verbunden mit der Entwicklung der dafür erforderlichen Methoden;
  • allgemein Grün und Technik mit Bezug zu Gebäuden thematisieren;
  • Grün/Vegetation als nachhaltigen Baustoff für das Bauwesen darstellen.

Wichtig: Es können nur für solche Anträge Zuwendungen erteilt werden, die bis zum 30. November 2017 vollständig in Schriftform im BBSR vorliegen.

-- Zu den Förderanträgen bei der BBSR

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