Klage vor dem EuGH gegen HOAI immer wahrscheinlicher
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Mit dem heutigen Beschluss ist noch nicht die Klageeinreichung verbunden. Diese erfolgt erfahrungsgemäß ca. 1 – 3 Monate nach dem Klagebeschluss, so dass realistisch Anfang 2017 mit der Klageeinreichung gerechnet werden kann. Im Anschluss hat die Bundesregierung 2 Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauert ca. 24 Monate (abhängig von der Komplexität des Verfahrens), so dass spätestens in der ersten Hälfte 2019 mit einer Entscheidung des EuGH gerechnet werden kann.
AHO, BAK und BIngK werden das BMWi bei der Formulierung der Klageerwiderung durch ein gemeinsames Rechtsgutachten sowie ein kurz vor der Fertigstellung stehendes ökonomisches Gutachten unterstützen. Das Vertragsverletzungsverfahren wird Schwerpunkt der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 24.11.2016 sein.
Für weitere Informationen siehe Pressemitteilung der EU-Kommission.
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