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Beschaffung von Holzprodukten

GaLaBau-Branche und Baugewerbe begrüßen Aussetzung des Auslegungserlasses

Mit dem Auslegungserlass zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung vom 8. Dezember 2015 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bei öffentlichen Ausschreibungen von Unternehmen, die Holz verwenden, eine unternehmensbezogene Zertifizierung („Chain of Custody“ oder CoC-Zertifizierung) des jeweiligen Betriebs verlangt.

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Der Nachweis der Zertifizierung des jeweils verwendeten Holzes oder Holzprodukts sollte nicht mehr ausreichen. Dieser Erlass wurde nun ausgesetzt. „Wir freuen uns, dass unsere Betriebe nicht noch eine weitere Zertifizierung vorweisen müssen, um öffentliche Aufträge zu erlangen“, erklärten Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Garten- und Landschaftsbau (BGL), und Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Und weiter: „Die neue Auslegung des Erlasses von 2011 hätte zu unverhältnismäßigem Aufwand und unverhältnismäßigen Kosten für zehntausende kleine und mittlere Unternehmen geführt, ohne dass der Nutzen der zusätzlichen Zertifizierung erkennbar wäre“, erklärte Pakleppa.
„Für den nachhaltigen Schutz der Wälder ist eine unternehmensbezogene Zertifizierung der Betriebe nach unserer Auffassung nicht relevant. Betrachtet man die vorgelagerte Verarbeitungskette des Holzes vom Wald bis hin zum endverarbeitenden Betrieb, dann wäre hier eine Mehrfachzertifizierung entstanden, was zu weiteren Kosten und mehr Bürokratie geführt hätte. Nun können unsere Betriebe aufatmen“, ergänzte Heinen-Esser.

Der „Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ der Bundesregierung vom 22. Dezember 2010, auf den sich die Auslegung bezieht, hat weiterhin Bestand. Darauf weist PEFC hin – nach eigenen Angaben die größte Institution zur Sicherstellung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem (Pan European Forest Certification Council). In dem Erlass wird gefordert, dass „Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden“, nachweislich aus „legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen“ müssen. „Wir begrüßen, dass das Umweltministerium sich Zeit nehmen möchte, um den Auslegungserlass gemeinsam mit Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium zu überarbeiten. Am Ende sollte Klarheit für alle Beteiligten, insbesondere für kleinere Handwerksbetriebe, geschaffen werden“, so Prof. Dr. Andreas W. Bitter, Vorsitzender von PEFC Deutschland.

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