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Seit April 2016 gilt neues Vergaberecht

Die EU hat das Europäische Vergaberecht neu geregelt. Anfang Januar hat das Bundeskabinett beschlossen, die darin gemachten Vorgaben bis zum nächsten Frühjahr in nationales Recht umzusetzen.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu ein Eckpunktepapier erstellt, das bereits jetzt zeigt, wie sich das deutsche Vergaberecht ändert. Danach bleiben zwar die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zentrale Elemente des Vergabeverfahrens. Die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) geht aber in der VgV auf. Dabei könnte auch das Verhandlungsverfahren unter die Räder kommen. Bis die modifizierten Verordnungen im Herbst Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden, wird sicherlich noch viel an den Entwürfen gefeilt werden. Am 18. April 2016 sollen die neuen Gesetzesregelungen in Kraft treten.
Hier finden Sie das Eckpunktepapier sowie weitere Infos zum neuen Vergaberecht.

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