Tarifeinigung bringt Entgelterhöhungen von bis zu 17 Prozent
In der vierten Verhandlungsrunde haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund gemeinsam mit den Gewerkschaften Verdi und dbb Beamtenbund und Tarifunion einen Tarifabschluss für die mehr als 2,6 Mio. Beschäftigten bei Bund und Kommunen vereinbart. Die Tarifeinigung ist auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023 erfolgt.
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Die Tarifeinigung sieht die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 € vor. Einmalig erhalten die Beschäftigten im Juni 2023 1.240 €, anschließend monatlich 220 € im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024. Ab 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 € erhöht (sogenannter Sockelbetrag). Diese um 200 € erhöhten Entgelte werden zusätzlich um 5,5 % erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 € erreicht wird, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.
Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA: „Auf Basis der in der vergangenen Woche erfolgten Schlichtungsempfehlung haben wir heute Abend endlich die Tarifeinigung erzielen können. Hierbei handelt es sich für die kommunalen Arbeitgeber mit rund 17 Mrd. € zwar um den teuersten Tarifabschluss aller Zeiten. Denn auf die kommunalen Arbeitgeber kommen mit der Tarifeinigung dauerhafte Kosten von rund 13 Mrd. € zu. Mit der für uns so wichtigen langen Laufzeit von 24 Monaten haben wir aber unser wichtiges Ziel der Planungssicherheit erreicht. Die Entgelte unserer Beschäftigten erhöhen sich letztlich um bis zu 17 %, was wiederum die Attraktivität der Arbeitsplätze im kommunalen öffentlichen Dienst wesentlich erhöht. Alles in allem ist dies ein teurer, aber letztlich vertretbarer Kompromiss.“
Ebenso ist es den kommunalen Arbeitgebern gelungen, im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wesentliche Verbesserungen durchzusetzen. Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde vereinbart, zuzüglich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gewähren zu können – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten. Karin Welge: „Ziel war und ist die Verbesserung der Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Personalbindung.“
„Mit dem Tarifergebnis verbessert sich die Einkommenssituation für unsere Beschäftigten spürbar“, so Karin Welge weiter. „Vor allem war es uns wichtig, dass auch die höheren Entgeltgruppen von dem Tarifergebnis profitieren, um so die dringend benötigten Fach- und Führungskräfte gewinnen zu können.“ Ein Jurist in der Entgeltgruppe 14, Stufe 6 erhält danach eine Entgelterhöhung von rund 572 €, was einer Erhöhung des Entgelts um 8,7 % entspricht. Einschließlich des Inflationsausgleichsgelds von 3.000 € beträgt die prozentuale Steigerung während der Laufzeit 12,5 %. Eine Pflegefachkraft in der Entgeltgruppe P7, Stufe 6 profitiert von einem Plus von rund 426 €, was einschließlich der 3.000 € Inflationsausgleichsgeld während der Laufzeit einem Plus von insgesamt rund 18 % entspricht.
Auch sieht der Tarifabschluss für die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden Aufwertungen vor: Diese erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld hälftig. Weiterhin werden die Entgelte der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden ab 1. März 2024 um 150 € erhöht.
Karin Welge: „Wir sind froh, die Tarifeinigung nach intensiven und teils zähen Ringen vorlegen zu können. Vor allem werden unsere Bürgerinnen und Bürger von weiteren Warnstreiks verschont.“
Weitere Informationen finden Sie unter: tarifrunde-2023.vka.de
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