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Auslobung Nachwuchspreis

0711 Contest – jetzt bewerben

Um das Know-how und das kreative Potenzial der Hochschulen der Region Stuttgart stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und für die Stadtentwicklung nutzbar zu machen, stiften die fünf Stuttgarter Kammergruppen einen Förderpreis für studentische Arbeiten, die sich mit Themen der Stadt Stuttgart beschäftigen. Bewerbunsschluss der ersten Stufe ist der 20. Mai 2023.

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Vorbemerkung und Anlass

Mit den Architekturfakultäten von Universität, Hochschule für Technik und Akademie für Bildende Künste gehört Stuttgart zu den größten und renommiertesten Standorten für die Ausbildung von Planerinnen und Planern in Europa. Jahr für Jahr entstehen hier Studienarbeiten zu architektonischen und städtebaulichen Fragestellungen in Stuttgart. Um das Know-how und das kreative Potenzial der Hochschulen stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und für die Stadtentwicklung nutzbar zu machen, stiften die fünf Stuttgarter Kammergruppen einen Förderpreis. Ausgezeichnet werden herausragende studentische Arbeiten, die sich mit Themen der Stadt Stuttgart beschäftigen.

Der Förderpreis wird im zweijährigen Rhythmus vergeben und steht unter der Schirmherrschaft des Stuttgarter Baubürgermeisters Peter Pätzold. Aus Anlass der laufenden Diskussion zur Internationalen Bauausstellung IBA’27 StadtRegion Stuttgart wurde der Teilnehmerkreis der Hochschulen auf die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) und das Plangebiet auf die Region Stuttgart ausgeweitet.

Ziele und Zweck

Das Know-how der Hochschulen für Baukultur, Stadt- und Regionalentwicklung, Landschafts- und Umweltplanung in Stuttgart und der Region soll erschlossen und für die öffentlichen Debatten über die städtebauliche und architektonische Entwicklung der Stadt und Region Stuttgart genutzt werden.

Aufgabenstellung – Bewertungskriterien

Eingereicht werden können abgeschlossene Entwurfs-, Bachelor- oder Masterarbeiten zu Aufgaben und Standorten im Gebiet der Stadt und der Region Stuttgart. Entwürfe zu Fragestellungen in Hochbau, Städtebau, Regionalplanung, Ingenieurswesen, Innenraumgestaltung, Freiraumgestaltung, Landschaftsarchitektur und weitere neue Planungsaufgaben werden gleichrangig bewertet. Im Fokus der Beurteilung stehen die Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Ort oder einer für die Entwicklung der Stadt und der Region relevanten Aufgabenstellung sowie die Chance zur Anregung der öffentlichen Diskussion durch den jeweiligen Vorschlag.

Teilnahme

Studierende der Universität Stuttgart, der Hochschule für Technik Stuttgart, der Akademie für Bildende Künste Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen – Fakultät Landschaftsarchitektur, Umwelt und Stadtplanung können ihre Entwurfs-, Bachelor- oder Masterarbeiten zu Aufgaben und Standorten im Gebiet der Stadt und der Region Stuttgart einreichen. Diese müssen seit dem Wintersemester 2021/2022, bis zum Sommersemester 2023 erarbeitet und abgeschlossen worden sein. Einzel- und Gruppenarbeiten sind zugelassen.

Nutzung

Die eingereichten Arbeiten dürfen vom Auslober zum Zwecke der Veröffentlichung (Buch, Zeitschrift, Ausstellung, Website des Auslobers) vollumfänglich unter Namensnennung der Verfasserinnen und Verfasser genutzt werden. Hierfür stellen die Teilnehmenden die eingereichten Bilder, Planunterlagen und Textmaterialien unentgeltlich und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Alle sonstigen Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben bei den Verfasserinnen und Verfassern.

Ausschluss des Rechtswegs

Das gesamte Verfahren wird unter Ausschluss des Rechtswegs abgewickelt. Die Jury ist unabhängig und tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Entscheidung ist unanfechtbar.

Einverständniserklärung

Die Verfasserinnen und Verfasser einer Arbeit erklären sich durch ihre Teilnahme am Wettbewerb um den Studentenförderpreis mit dem Inhalt der Auslobung und ihren Bestimmungen einverstanden. Sie versichern, das uneingeschränkte Urheberrecht an den eingereichten Unterlagen zu haben.

Jury

In der unabhängigen Jury sind vertreten:

  • Prof. Susanne Dürr, Vizepräsidentin AKBW, HS Karlsruhe
  • Dr. Raquel Jaureguízar, Projektmanagement IBA’27 Stuttgart
  • Carolin zur Brügge, Leiterin Abteilung Städtebauliche Planung Mitte, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Landeshauptstadt Stuttgart
  • Rosaria Trovato, Verband Region Stuttgart, Referentin für Regional- und Bauleitplanung
  • Petra Stephan, Chefredakteurin AIT

Die Jury wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende.

Preise

Es stehen insgesamt 5.000 € Preisgeld zur Verfügung, die von der Jury auf fünf bis zehn prämierte Arbeiten verteilt werden. Sämtliche eingereichten Arbeiten werden dokumentiert. Alle für die zweite Bewerbungsstufe ausgewählten Arbeiten, werden vom 05. Juli 2023 bis 27. Juli 2023 im Stuttgarter Rathaus ausgestellt.

Erste Bewerbungsstufe bis 20. Mai 2023

Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an margot.maier@akbw.de, bis zum 20. Mai 2023 ist für jede Arbeit eine PDF-/Word Datei (Größe reduziert) mit folgendem Inhalt einzureichen:

Pläne auf maximal vier Seiten, die sich lesbar auf DIN A3 ausdrucken lassen. Die Studierenden sind frei in der Wahl des jeweiligen Planlayouts und der Planinhalte. Die Abbildung von Modellfotos ist erwünscht.

Ein Erläuterungstext auf maximal einer DIN-A4-Seite.

Eine Verfassererklärung (Datei zum download) mit dem Entwurfstitel, dem Namen der Hochschule, des jeweiligen Instituts und des Betreuungsteams sowie den vollständigen Kontaktdaten (Name, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der Studierenden. Eine Vorjury trifft eine Vorauswahl von ca. 25 Arbeiten, die in die zweite Bewerbungsstufe kommen. Die Teilnehmenden werden in der KW 24 per Mail benachrichtigt.

Zweite Bewerbungsstufe

Die Teilnehmenden, die die zweite Bewerbungsstufe erreicht haben, dürfen ihre Pläne im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung im Stuttgarter Rathaus präsentieren und nehmen an der Endauswahl der Preise durch die Jury teil.

Für die Präsentation der Pläne steht pro Arbeit eine Wandfläche von ca. zwei nebeneinander gehängten hochformatigen DIN-A0-Blättern zur Verfügung. Die abzugebenden Pläne dürfen diese Fläche nicht überschreiten, müssen jedoch nicht dem DIN-Format entsprechen. Die Präsentation eines Modells mit einer Tiefe von maximal 80 cm ist erwünscht. Wir bitten um Beachtung, dass keine brennbaren Materialien als Ausstellungsobjekte zugelassen sind.

Der Aufbau der Ausstellung erfolgt am 4. Juli 2023 durch die Teilnehmenden, ebenso der Abbau am 28. Juli 2023. Vertreterinnen und Vertreter der FÜNF Stuttgarter Kammergruppen sind bei der Organisation und Koordination behilflich. Die öffentliche Preisverleihung findet am 5. Juli 2023, 19:00 Uhr, im Stuttgarter Rathaus statt.

Flyer zum download.

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