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Kommentar des bdla Bayern

Schottergärten versus Steingärten

Im Juli 2021 hat sich das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgrund zahlreicher Anfragen von Kommunen, Planungsbüros und Bauaufsichtsbehörden in enger fachlicher Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zum klimasensiblen Umgang mit Niederschlagswasser in der Bauleitplanung, insbesondere der Ermittlung der Grundfläche in Bezug auf "Steingärten/Schotterflächen", geäußert.
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Eine Abdeckung	einer	Pflanzfläche	mit	Schottermulch sieht auf	dem	
ersten	Blick	den	Schottergärten	sehr	ähnlich.
Eine Abdeckung einer Pflanzfläche mit Schottermulch sieht auf dem ersten Blick den Schottergärten sehr ähnlich. :M. Schäf / F. Damm
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In Reaktion auf das Schreiben an Untere Bauaufsichtsbehörden, Regierungen und Kommunale Spitzenverbände möchte der bdla Bayern die Sachdiskussion vorantreiben und hat am 25. September eine Stellungnahme verfasst, mit der der Berufsverband ausdrücklich eine Differenzierung von Schottergärten zu Steingärten, Schottermulch und kiesigen Bodensubstraten fordert.

Zur Stellungnahme des bdla Bayern geht es hier.

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