Nordrhein-Westfalen startet zusätzlichen Förderaufruf „Grüne Infrastruktur“
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Die Förderung orientiert sich weitestgehend an den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ des Umweltministeriums und legt den Schwerpunkt auf urbane Biodiversität und Naturerleben. Das Förderspektrum und der Kreis der möglichen Antragsteller sind dabei sehr breit. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung, das Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche und größerer Blühflächen aber auch „kleinere“ Einzelmaßnahmen wie das Anpflanzen von Bäumen. „Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, der grünen Infrastruktur und gleichzeitig der Konjunktur einen Schub zu geben“, sagt die Umweltministerin.
Bereits im November 2019 hatte die Landesregierung im Rahmen der Ruhr-Konferenz die Umsetzung der Projekte „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft" zur Förderung der Grünen Infrastruktur beschlossen. Ziel ist es, landesweit ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen zu schaffen. Anträge können bis zum 14. Oktober 2020 gestellt und zusammen mit dem Förderaufruf und den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ auf www.umwelt.nrw heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
- zum Förderaufruf (PDF)
- zum Förderantrag (PDF)
- zur Richtlinie „Grüne Infrastruktur“
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