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EU-Vergaberecht

Neue Schwellenwerte seit dem 01. Januar gültig

Seit 01.01.2020 gelten die neuen Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Sie sind unmittelbar anwendbar und gelten für 2020 und 2021. Die Europäische Kommission hat diese im Oktober im EU-Amtsblatt (Ausgabe L 279) offiziell bekanntgegeben. Im Einzelnen geht es um folgende Änderungen:

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Im „klassischen Vergaberecht“ wird die maßgebliche Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG angepasst. Für Vergabeverfahren, die ab Januar 2020 begonnen werden, beträgt der neue Schwellenwert für Bauaufträge 5.350.000 € (bislang: 5.548.000 €) und der neue Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 214.000 € (bislang: 221.000 €).

Im Sektorenvergaberecht wird die maßgebliche Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG ebenfalls geändert. Der Schwellenwert für Bauaufträge beträgt künftig ebenfalls 5.350.000 € (bislang: 5.548.000 €), der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 428.000 € (bislang: 443.000 €).

In der Richtlinie 2014/23/EU des europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe wird der Schwellenwert für Baukonzessionen sowie für Dienstleistungskonzessionen von 5.548.000 € auf 5.350.000 € gesenkt.

Unverändert bleibt der Schwellenwert für soziale und andere besondere Dienstleistungen bei 1.000.000 € im Sektorenbereich und bei 750.000 € im Bereich der klassischen Auftragsvergabe.

Die neuen Schwellenwerte sind aufgrund der Verweisung in § 106 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland unmittelbar anwendbar und gelten bis Ende 2021.

Die Anpassung der Schwellenwerte erfolgt jeweils für zwei Jahre und wird durch Bestimmungen des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) geregelt.

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