Neues Gesetz beschlossen und verkündet
Hier können Sie sich das Hochwasserschutzgesetz II herunterladen.
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Für Landschaftsarchitekten beinhaltet das Hochwasserschutzgesetz einige fachlich interessante Modifikationen. Das Verbot des Ablagerns von Gegenständen in Überschwemmungsgebieten, die den Wasserabfluss behindern können, kann bspw. Relevanz für diverse Bauvorhaben in der Landschaft entfalten. In § 78d WHG werden Hochwasserentstehungsgebiete eingeführt, deren fachliche und methodischen Schnittpunkte zur Landschafts- resp. vorbereitenden Bauleitplanung sind offenkundig. Im § 16 BNatSchG wird eine Klarstellung zum Verhältnis von Kompensations- und Hochwasserschutzmaßnahmen vorgenommen.
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